Ab 2023 besteht eine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Rückverfolgbarkeitsdaten innerhalb von 24 Stunden.
Ab diesem Zeitpunkt sind Informationen zur Rückverfolgbarkeit so vorzuhalten, dass diese den Kontrollbehörden innerhalb von 24 Stunden in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format übermittelt werden können. Dies könnte bedingen, dass auch im Bereich des RHB-Einkaufs und der Produktion bei vielen Artikeln Chargen- und MHD-Informationen regelmäßig mit erfasst werden müssen. Diese Datenerfassung ist ohne technische Hilfsmittel (Scanner) sehr aufwändig und fehleranfällig, weshalb wir Ihnen bereits heute mit der mobilen Lagersteuerung eine umfangreiche technische Unterstützung anbieten können. Mit der Erweiterung hinsichtlich einer Schnittstelle zur zuständigen Behörde können wir Ihnen dann die notwendigen Daten zur Rückverfolgbarkeit auf elektronischem Weg innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung zu stellen.
Wünschen Sie nähere Informationen zu unserer mobilen Lagersteuerung? Dann sprechen Sie uns bitte an.