Intrastat

In einem Sondermailing haben wir Sie Anfang des Jahres über die neuen europäischen Rechtsgrundlagen der Außenhandelsstatistik informiert. Seit dem 01.01.2022 haben sich die Meldevorgaben für europäische Unternehmensstatistiken geändert. Davon ist auch die Intrahandelsstatistik (INTRASTAT) betroffen. Aufgrund der jetzt verpflichtenden Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des EU-Handelspartners und des Ursprungslandes der Ware in der Verkehrsrichtung Versendung sowie aus Gründen der Standardisierung der Dateiformate, ist die Abgabe von Dateimeldungen im ASCII-Format über das Jahr 2021 hinaus nicht mehr möglich. Mit drink.PRO Version 11 stellen wir Ihnen neben der manuellen Eingabe über das Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auch ein neues Modul zur automatisierten Erstellung der vorgabekonformen Meldung zur Verfügung. Sparen Sie Zeit und Ressourcen und ersetzten Sie die manuelle Eingabe durch unser kostengünstiges Modul. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.