In der Europäischen Gemeinschaft sind auf der Grundlage der beiden Resolutionen 1373 (2001) und 1390 (2002) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen rechtsverbindliche Verordnungen erlassen worden, welche Unternehmen verpflichten, alle Geschäftsbeziehungen anhand sogenannter Sanktionslisten zu überprüfen, um dem internationalen Terrorismus den Boden zu entziehen.
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