Am 22.12.2016 hat der deutsche Bundestag das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen entschieden.
Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2020 die Aufzeichnung von Barverkäufen über „zertifizierte Sicherheitseinrichtungen" zu erfolgen hat.
[Hier] finden Sie das entsprechende Bundesgesetzblatt.
In Österreich ist ein vergleichbares Gesetz - bereits seit dem 01.04.2017 - in Kraft. Das Gesetz, die „Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) des Bundesministeriums für Finanzen", schreibt [...]